Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Wolf Richter von Knittelsheim, dessen Bruder Heinrich, dessen Schwestern "Meylat" und Agnes, sowie Henchin Schieferstein (Schifferstein), ihren Schwager und Agnes' Ehemann, aus besonderer Gnade in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie wie seine anderen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo er oder seine Amtleute rechtlich befugt (mechtig) werden und den Genannten der Rechtsgang vor dem Fürsten und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms bis auf Widerruf an. Für den Schirm sollen die Genannten gemeinsam jährlich 1/2 Fuder Wein an den pfalzgräflichen Zollschreiber zu Germersheim in die Kellerei reichen. Sie haben dem Pfalzgrafen Treue und Huld gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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