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Vor dem Notar Heinrich Meyer geben die Armenprovisoren Johann Tepper senior und Herman Uphauß bekannt, dass das seit Jahren wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage säumige Armengeld von jährlich einem Reichstaler und 14 Schilling aus der Behausung von Bernardt Unna ab dem Michaelistag (29. September) nachgezahlt werden soll. Unter Verpfändung seiner Hab und Güter kann auch anstelle der Geldzahlungen mit gutem Fleisch bezahlt werden.

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Stadtarchiv Münster
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