Martin Speidele (Spedelin) u. Jakob Rieder,beide aus Oberstetten gef.,weil M. Speidele von einem Hirschkalb, das er gef. u.getötet hatte,einen Teil mitnahm, u.J. Rieder dabei geholfen hatte,jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, einen Abtrag von je 5 fl - zahlbar am kommenden Jakobstag (25. Juli) 2 fl und am folgenden Martinstag (11. Nov.) 3 fl, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. M. Speidel stellt 2 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung je 15 fl zu entrichten. - Bürgen: 1) Bernhard Speidele (Vater) 2) Hans Bitzart, beide aus Oberstetten. - Bürgen des J. Rieder: 1) Hans Riedinger aus Oberstetten 2) Ludwig Schnider aus Trochtelfingen.