Die Güter, die die Belehnten dem Landgrafen Ludwig aufgelassen und 1427 als Mannlehen wieder zurück empfangen hatten, nämlich: 1.) ihren Anteil an...
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Urk. 14, 12402
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Spiegele zum Desenberg, Nr. 2
A I u, Spiegel zum Desenberge sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sp >> Spiegel zum Desenberg >> 1700-1749
1749 Juni 21
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Güter, die die Belehnten dem Landgrafen Ludwig aufgelassen und 1427 als Mannlehen wieder zurück empfangen hatten, nämlich: 1.) ihren Anteil an Haueda [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel], nämlich halb Haueda mit Gericht und Gebiet; 2.) ihr Viertel an Obermeiser [Ortsteil der Gem. Calden, Lkr. Kassel]; 3.) ihr Achtel an Niedermeiser [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel]; 4.) ihr etwaiges Recht an Zwergen [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel]; 5.) ihren Anteil an dem Wald und Holz, genannt der Rosenberg; 6.) ihr etwaiges Recht an dem Hauedaer Holz; 7.) alles andere, das die 1427 Belehnten auf der Warme [Zufluss der Diemel] und in dem Gericht zum Schartenberg und an den genannten Dörfern hatten, seien es Gerichte, Gebiete, Leute, Zinsen, Zehnte, Renten, Holz, Feld, Wasser, Weide oder anderes. Für den Fall, dass die 1427 Belehnten die Urfehde gegenüber dem Landgrafen brechen sollten, sollen ein Drittel der Lehngüter endgültig an den Landgrafen fallen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Friedrich Rudolff
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Friedrich Rudolff
Belehnte/r: Ernst Ludwig Christoph Spiegel zum Desenberg, Sohn des verstorbenen Klaus Dietrich Spiegel zum Desenberg, Friedrich Ludwig und Rabe Schönberg Spiegel zum Desenberg, Söhne des verstorbenen Friedrich Ludwig Spiegel zum Desenberg, dann anstatt deren minderjähriger Brüder Karl Wilhelm, Karl Christoph und Otto Leopold deren Kurator Christian Heinrich Thalmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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