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Johann Kristen (Iohannes Kristann), Kleriker der Würzburger
Diözese, Notar kaiserlicher Autorität, lässt auf Bitten des Offizials,
des Archidiakon...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
1437 Dezember 29
Ausfertigung, Pergament, Siegel an Hanfschnur (fehlt), Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et actum Fulde in curia archidiaconatus eiusdem sub anno a nativitatis Domini millesimo quadringentesimo tricesimo octavo indictione prima die vero vicesimanona mensis Decembris mane hora terciarum vel quasi pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini domini nostri domini Eugenii divina providencia pape quarti anno eius octavo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Kristen (Iohannes Kristann), Kleriker der Würzburger Diözese, Notar kaiserlicher Autorität, lässt auf Bitten des Offizials, des Archidiakons und des Pfarrers von Fulda ein Instrument über einige im Folgenden inserierte Urkunden in Form eines Libells ausstellen. Die Urkunden hat Erasmus Durnheim (Dumheyn), Notar und Schreiber von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, vorgelegt. Darunter befinden sich zwei mit Goldbullen an Seidenschnüren in der bei Kaiserurkunden üblichen Farbe besiegelte Urkunden Kaiser Karl IV. Auf der einen Seite zeigen die Bullen den thronenden gekrönten Kaiser, in der rechten Hand ein Szepter, in der linken Hand einen Apfel, rechts davon ein Adlerschild, links ein Löwenschild; die Umschrift lautet: (Karolus quartus divina favente clemencia Romanorum imperator semper augustus et Bohemie rex). Auf der anderen Seite ist eine Kirche (templi) mit zwei Türmen, an den Seiten mit einem Tor, zu sehen. In dem Tor steht: (Aurea Roma). Die Umschrift lautet: (Roma capud [!] mundi regit orbis frena rotundi). Die Urkunde Sigismunds ist mit einem Wachssiegel an grünroter Seidenschnur besiegelt; das Siegel zeigt einen Kaiser, in der rechten Hand ein Szepter, flankiert von je zwei Schilden, in der linken Hand einen Apfel; die Umschrift lautet: (Sigismundus Dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Dalmacie Croacie Ramie Servie Gallicie Lodomerie Camaanie [!] Bolgarieque rex marchio Brandenburgensis necnon et Bohemie ac Lucenburgensis heres). Die Bulle des Baseler Konzils ist aus Blei, hängt an einer Hanfschnur und entspricht der Gewohnheit des Konzils. Siegelankündigung. Notarszeichen. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. Inserierte Urkunden [siehe Zusatzinformationen]: Urkunde Kaiser Karls IV. von 1358 August 31; Urkunde Kaiser Karls IV. von 1356 Juli 1; Urkunde König Sigismunds von 1417 Juni 13; Urkunde des Baseler Konzils von 1436 Dezember 11. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Seite 8, Seite 9, Seite 10, Seite 11, Seite 12, Seite 13, Seite 14, Seite 15, Seite 16, Seite 17, Seite 18, Seite 19)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Haun (Hune), Johann Haun (Hune), Priester
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich (Theoderico) Blidenstad, Priester
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Offizial des Archidiakons von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Urkunde Kaiser Karl IV. von 1358 August 31 unter Nr. 434; Urkunde Kaiser Karl IV. von 1356 Juli 1 vgl. Nr. 433 (abweichende Datierung); Urkunde König Sigismunds von 1417 Juni 13 unter Nr. 744
Inserierte Urkunde von 1356 Juli 1: Kaiser Karl IV. bestätigt Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und seinen Nachfolgern die Würde eines Erzkanzlers der römischen Kaiserin und Königin, welche darin besteht, dass der Abt, so oft eine römische Kaiserin oder Königin gekrönt wird oder im kaiserlichen Ornat steht oder sitzt, die Krone von ihrem Haupt abnimmt, hält und wiederaufsetzt. Zeugen: Ernst [von Pardubitz], Erzbischof von Prag; Dietrich [Kagelwit], Bischof von Minden; Rudolf, Herzog von Sachsen und Reichserzmarschall; Friedrich von Meißen, Markgraf; Bolko von Falkenberg, Bolko von Oppeln, Nikolaus von Troppau, Konrad von Oels, Primislaus von Teschen, Herzöge; Albert, Graf von Anhalt; die Edlen Peter, Jodok und Johann von Rosenberg, Brüder; Czenko von Lipa, Bohuslaus von Suanemberg. Ankündigung der Goldbulle. Ausstellungsort: Prag. (Datum Prage anno Domini millesimo trecentesimo quadringentesimo sexto Kalendas Iulii regnorum nostrorum anno Romani undecimo Boemie decimo imperii vero secundo).
Urkunde Kaiser Karl IV. [1358 August 31] f. 2-10v Nr. 434; Urkunde Kaiser Karl IV. [1356 Juli 1] f. 10v-13 vgl. Nr. 433 (abweichende Datierung), mit Nachzeichnung des Monograms; Urkunde König Sigismunds [1417 Juni 13] f. 13-16 Nr. 744; Urkunde des Baseler Konzils [1436 Dezember 11] f. 16v-17.
Inserierte Urkunde von 1358 August 31: Kaiser Karl IV. bestätigt Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna, auf seine vor ihm vorgetragene Bitte die nachfolgend inserierten Privilegien seines Großvaters König Heinrich [VII.] und König Heinrich [II.]. Darüber hinaus bestätigt er alle anderen Privilegien des Klosters, die von Heinrich [VII.] und anderen Herrschern des römischen Reichs an Fulda verliehen worden sind. Zuwiderhandelnde zahlen 100 Mark reinen Goldes als Strafe, zur Hälfte an die kaiserliche Kammer, zur Hälfte an den Abt und seine Nachfolger. Siegelankündigung. Inserierte Urkunden: [1309 Juli 14], [1310 September 6] [1312 März 30], [1012 Dezember 16]. Ausstellungsort: Sulzbach. (Datum Sulzpach anno Domini millesimo trecentesimo quinquagesimo octavo indictione undecima II Kalendas Septembris regnorum nostrorum anno terciodecimo imperii vero quarto).
Inserierte Urkunde von 1417 Juni 13: König Sigismund befiehlt auf die unter Berufung auf die bisher erhaltenen Privilegien und die Treue zum Reich vorgebrachte Klage des Johann [von Merlau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Königin, dass kein Hofrichter, Landrichter oder weltlicher Richter, weil das Hofgericht in den Freiheiten und Privilegien des Klosters nicht genannt sei, Untertanen und Eigenleute des Klosters vor sein Gericht ziehen soll. Klagen gegen Untertanen und Eigenleute des Klosters werden nur vor dem Abt erhoben; das Hofgericht dient als Appellationsinstanz, wenn der Abt seine Pflicht vernachlässigt; fälschlich beim Hofgericht anhängig gemachte Klagen werden nach Rücksprache mit dem Abt an diesen überwiesen. Anlass für die Feststellung ist ein vor dem Hofgericht anhängig gemachter Prozess. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Konstanz. (Geben zu Costencz nach Crists gebort vierczehen hundert jare und darnach in deme sibenczehenden iare des nehisten Sontages vor sente Vits tag unser riche des ungrischen etcetera in deme eynund derißigesten und des romischen in dem sibende jare).
Inserierte Urkunde von 1436 Dezember 11: Das Baseler Konzil bestätigt [Johann von Merlau], Abt von Fulda und dem Konvent von Fulda allen rechtmäßigen Besitz, insbesondere auch die Immunitäten, Freiheiten von geistlichen und weltlichen Steuern, wie sie ihnen von Päpsten, Kaisern, Königen und anderen Mächtigen verliehen und bestätigt worden sind. Ausstellungsort: Basel. (Datum Basilee III Ydus Decembris anno a nativitate Domini millesimoquadringentesimo trecesimo sexto). Cum a nobis petitur.
Die Datierung in das Jahr 1437 entspricht dem Jahresanfang am 25. Dezember.
Vgl. zu Johann Kristen Lönnecker, Notariat in Hessen, Anhangband S. 45.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.