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In der hessischen Kanzlei hergestellte Abschrift von Nr. 1536
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Die Nrn. 1541-1544 sind wohl ebenso wie Nr. 1544 zu dem Zwecke angefertigt worden, auf einem Schmalkaldischen Bundestage vorgelegt zu werden (vgl. Band I Nr. 738-740). Bei Nr. 1545 steht es fest, daß dies beabsichtigt war, wie aus Nr. 1536 hervorgeht. Ebenso sicher aber scheint es zu sein, daß diese sämtlichen Abschriften nie verwendet worden sind