Franz, Kardinalpriester tit. S. Susanna, erlaubt kraft päpstlicher Vollmacht Simon Grafen von Sp., dessen Frau [Maria] und Tochter [Elisabeth] auf 5 Jahre die Wahl eines geeigneten Geistlichen zum Beichtvater; dieser kann die Empfänger von allem absolvieren, was nicht dem päpstlichen Stuhl reserviert ist, und Gelübde von Pilgerfahrten oder Enthaltsamkeit in andere fromme Werke umwandeln; ausgenommen davon sind Pilgerfahrten über das Meer oder zu den Aposteln Petrus, Paulus und Jakobus.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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