König Heinrich II. bestätigt dem Bischof von Paderborn die Privilegien seines Bistums: der königliche Schutz, die freie Bischofswahl, Gerichtsimmunität, das Grafengeding über die Gaue Paterga, Aga, Treveresgau, Auga und Sorehtfeld, drei Mansen in Duisburg und Dortmund und einen näher bezeichneten Forstbann.