König Heinrich II. bestätigt dem Bischof von Paderborn die Privilegien seines Bistums: der königliche Schutz, die freie Bischofswahl, Gerichtsimmunität, das Grafengeding über die Gaue Paterga, Aga, Treveresgau, Auga und Sorehtfeld, drei Mansen in Duisburg und Dortmund und einen näher bezeichneten Forstbann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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