Revers des Andreas Wagner in Erlenbad für sich und seine Erben, daß er dieses wie an einen dem Straßburger Bischof Nichtpflichtigen und in das Gericht zu Sasbach Nichtdienstbaren ohne des Bischofs Willen verkaufen wolle und daß bei Vererbung jedenfalls die Bet und andere Dienstbarkeit auf dem Bade haften soll