Streit um die Erhöhung der Abgaben vom Hof zu Lentholt im Kirchspiel Schwanenberg (Kr. Erkelenz). Die Appellanten werfen ihrem Landesherrn vor, er wolle ihnen zu den von ihnen anerkannten Pachtabgaben auch noch die Rentenabgaben aus einer Erbpachtverschreibung, die der Appellat 1626 erworben hat, auferlegen. Auf ihre Supplik hin, der Landesherr möge ihnen den de facto entzogenen Besitz der Erbgüter zu Lentholt restituieren, habe dieser vor der 1. Instanz eine Injurienklage gegen sie erhoben. Sie appellieren gegen das Dekret vom 12. Sept. 1628, die Streitsache unparteiischen Rechtsgelehrten zuzusenden, an das RKG. Der Appellat erhebt Einrede gegen den Gerichtsstand des RKG, da von dem Gericht der Schöffen von Wickrath noch nie an das RKG appelliert worden sei.
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Streit um die Erhöhung der Abgaben vom Hof zu Lentholt im Kirchspiel Schwanenberg (Kr. Erkelenz). Die Appellanten werfen ihrem Landesherrn vor, er wolle ihnen zu den von ihnen anerkannten Pachtabgaben auch noch die Rentenabgaben aus einer Erbpachtverschreibung, die der Appellat 1626 erworben hat, auferlegen. Auf ihre Supplik hin, der Landesherr möge ihnen den de facto entzogenen Besitz der Erbgüter zu Lentholt restituieren, habe dieser vor der 1. Instanz eine Injurienklage gegen sie erhoben. Sie appellieren gegen das Dekret vom 12. Sept. 1628, die Streitsache unparteiischen Rechtsgelehrten zuzusenden, an das RKG. Der Appellat erhebt Einrede gegen den Gerichtsstand des RKG, da von dem Gericht der Schöffen von Wickrath noch nie an das RKG appelliert worden sei.
AA 0627, 3388 - L 314/1140
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1629 - 1634 (1500 - 1641)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich Lensen für sich und seinen Onkel Paul Lensen zu Roermond (Niederlande), Peter Jürgens und Engel auf dem Feld und Konsorten (Namen in Q 3), (Bekl.) Beklagter: Johann Quadt zu Wickrath, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Henrich Eilinck 1628 Prokuratoren (Bekl.): Gerhardi (1629) - Lic. Johann Walraff [1640] 1641 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht (Vogt und Schöffen) zu Wickrath 1626 - 1628 - 2. RKG 1629 - 1634 (1500 - 1641) Beweismittel: Erbkaufvertrag von 1626 zwischen Johann Hetterman und seiner Gattin Judith Welckens, Tochter des Peter Welckens, bzw. Peter Ercklentz, Prokurators des Hofgerichts Düsseldorf, als Verkäufern und Johann Quadt zu Wickrath als Käufer betr. Lentholt (32f.). Urkunde des Tilman von Vellrath (Velrodt) gen. Meuter, Statthalters der Mannlehen und Lehnsgüter der Herrschaft Wickrath, auf Befehl des Heinrich von Hompesch zu Wickrath von 1500 über einen Erbpachtvertrag zwischen Daem von Rurich und Heinrich von Reuschenberg einerseits und den Eheleuten Rutten von Swalenberg (Schwanenberg) und Grete andererseits betr. Lentholt (34-36). Transfix von 1626 über die Zession des Erbpachtbriefs von 1500 durch Wilhelm Hattard von Hompesch zu Eicks an Bertram Quadt zu Wickrath, Sohn des Johann Quadt zu Wickrath (36f.). Auszug aus dem Registerbuch des Hauses Eicks und Rurich von 1535 betr. Lentholt (39). Zeugenverhör von 1630 (41-44). Beschreibung: 2,5 cm, 58 Bl., lose; Q 1 - 10, Q 11* (Priora), 11 Aktenstücke prod. 18. Feb. und 17. März 1636, 4. Sept. 1637 und 16. Okt. 1641.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:14 MESZ