Graf Gerhard von Diez und Gerlach Herr von Limburg bekennen, daß sie die gemeinen Weiden - meynweide - zwischen [infra] Limburg und Diez, von denen Teile durch Unberechtigte zu Ackerland verwandelt worden seien, wieder in ihrer alten Abgrenzung haben herstellen lassen unter Bestimmung von Strafen gegen die Zuwiderhandelnden und unter Einsetzung von Wächtern über die Ausführung. Dies sind für Diez Heinrich und Riquin Specht sowie für Limburg Wilhelm von Elz Ritter und Heinrich Albus Schöffe (von Limburg).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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