Graf Eberhard (der Greiner) von Württemberg befiehlt der Stadt Gmünd, die 270 Pfund Heller gewöhnlicher Steuer, die sie ihm von König Karl (IV.) wegen schuldig ist, auf nächsten Martini, an Klaus im Steinhaus und Berthold Böcklin und ihre Erben zu entrichten und quittierten zugleich darüber in seinem und seines Bruders Grafen Ulrich (IV.) Namen.