Graf Georg Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg sowie der Herrschaften Jungbunzlau, Kosmanos und Grulich, Obrist und Ritter, bekundet, dass er, nachdem Hans Wilhelm von Gemmingen ohne Leibeserben verstorben ist, dessen Anteil an den Lehngütern, Gülten und Gerechtigkeiten zu Michelfeld und Sinsheim Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Oppenheim sowie des verstorbenen Eberhard von Gemmingens Söhnen Philipp, Melchior Reinhard und Hans Sigmund (die beiden zuletzt Genannten sind noch minderjährig) zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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