Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Graf Emich von Leiningen-Dagsburg andererseits durch Gregorius Lamparter, Doktor und württembergischer Kanzler, durch den Marschall Konrad Thumb von Neuburg und durch den Haushofmeister Philipp von Nippenburg als gesandte Räte von Herzog Ulrich von Württemberg das Folgende verabredet wurde: 1. Nachdem der Pfalzgraf dem Landgrafen Wilhelm von Hessen angeboten hat, dass er um des Friedens Willen dem Graf von Leiningen die fünf Dörfer Bechtheim, Mettenheim, Guntersblum, Uelversheim (Ilffersheim) und Dolgesheim (Dalgesheim), was der Leininger im Krieg verloren hatte, wieder zustellen soll, soll in diesen Verzicht zusätzlich das Gut zu Oggersheim mitsamt dem dortigen Fischwasser und die Gerechtigkeit der Grafen von Leiningen zu Rheindürkheim gehören. Außerdem soll der Pfalzgraf alles, was er im letzten Krieg eingenommen hat, Graf Emich ungehindert überlassen. Dieser hat zum Gefallen des Herzogs von Württemberg auf Forderungen an den gehabten Nutzungsrechten verzichtet, da von diesen nichts mehr vorhanden ist. 2. Die Frucht Emichs, die an der Zollstätte zu "Wyßheim" wegen der Nichtbezahlung des Zolls aufgehalten worden ist, soll vom Pfalzgrafen ohne Verzug dem Emich überlassen werden. Der Pfalzgraf soll die deswegen verhafteten armen Leute frei lassen. [3.] Emich sollen 50 Malter Hafer ungehindert folgen. [4.] Damit sind ihre Streitigkeiten geschlichtet.