Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Jakob Lusch, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Barbara der Kirche bzw. dem Heiligenfonds zu Leutesheim 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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