Klage wegen Haus- und Landfriedensbruchs und Anspruch auf Rückerstattung aller abgenommenen Güter und Wiedereinsetzung als einer der zwölf Deputierten der Stadt Wesel. Ungeachtet der bereits an das RKG ergangenen Appellationen Kettgens in seinen Rechtsstreiten gegen Bela Schmidhals und Arnold von Well (vgl. RKG 3129 (K 387/1103)) soll sein Haus auf Veranlassung der Beklagten gewaltsam geöffnet und der Hausrat beschlagnahmt worden sein. Dann habe man ihn seines Pachthofes entsetzt und selbst ein kaiserliches Mandat mit dem Befehl zur Rückgabe der Güter mißachtet. Die Appellaten bestreiten die Rechtmäßigkeit der Appellation an das RKG und verlangen die Rückverweisung an den Herzog von Kleve als Oberherrn.
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Klage wegen Haus- und Landfriedensbruchs und Anspruch auf Rückerstattung aller abgenommenen Güter und Wiedereinsetzung als einer der zwölf Deputierten der Stadt Wesel. Ungeachtet der bereits an das RKG ergangenen Appellationen Kettgens in seinen Rechtsstreiten gegen Bela Schmidhals und Arnold von Well (vgl. RKG 3129 (K 387/1103)) soll sein Haus auf Veranlassung der Beklagten gewaltsam geöffnet und der Hausrat beschlagnahmt worden sein. Dann habe man ihn seines Pachthofes entsetzt und selbst ein kaiserliches Mandat mit dem Befehl zur Rückgabe der Güter mißachtet. Die Appellaten bestreiten die Rechtmäßigkeit der Appellation an das RKG und verlangen die Rückverweisung an den Herzog von Kleve als Oberherrn.
AA 0627, 3131 - K 389/1105
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1523 - 1530 (1521 - 1529)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich Kettgen (Ketgin), ehemaliges Ratsmitglied der Stadt Wesel Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Wesel; als Interessent der Herzog von Kleve Prokuratoren (Kl.): Dr. Eitel (Yttel) Senfft (Zempt) 1523 - Dr. Friedrich Rewensteck 1523 - Dr. Christophorus Hoess 1523 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Lewesau von Rostock (1523) - (Dr. Leonhard) Hochmüller (1523) Prozeßart: Mandatsprozeß Instanzen: RKG 1523 - 1530 (1521 - 1529) Beweismittel: Schutzbrief Kaiser Karls V. für die Schwäger Heinrich Kramp, Johann von Gelder und Dietrich Kettgen 30. Mai 1521 (Q 5). Designatio expensarum (Q 36). Beschreibung: 4 cm, 126 Bl., lose; Q 1 - 37 und eine Q A nach Q 34, Q 35 - 37 falsch als Q 25 - 27.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:48 MESZ