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Johann Christoph von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er Oberst
Johann von Sporck, fuldischer Landhauptmann und Amtmann in Geisa und
Rockenstuhl, ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1631-1640
1639 Mai 5
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Wenigentafft den 5ten Maii anno 1639
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Christoph von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er Oberst Johann von Sporck, fuldischer Landhauptmann und Amtmann in Geisa und Rockenstuhl, sein adeliges Gut in Buttlar mit allem Zubehör, allen Rechten und Einkünften verkauft hat. Das Gut ist ein Lehen des Klosters Fulda und hat zuvor Johann Christoph und dessen verstorbenem Vater Melchior Hartmann gehört. Die Kaufsumme beträgt 1625 Gulden fuldischer Währung, jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen]. 400 Gulden soll Johann Christoph von dieser Summe erhalten, für den restlichen Betrag hat sich Johann von Sporcken zur Tilgung von Johann Christophs Schulden bereit erklärt. Im Einzelnen setzen sich Johann Christophs Schulden zusammen aus: 400 Gulden zuzüglich der Zinsen für neun Jahre bei der Familie von Hutten, 75 Reichstaler bei Otto Wilhelm von Dernbach, 300 Gulden bei Christophs Schwester Ursula, 100 Gulden bei Christophs Schwester Anna Dorothea, 20 Gulden bei Johann Christophs Schwester Margarete Elisabeth, 50 Gulden und mehrere Jahre Zins bei den Erben des Georg (Jörg) Pfaff aus Fulda, 15 Gulden bei dem Amtsverweser Johann Kaspar (Caspar) Meth und 15 Gulden bei Johann Georg Harttung, Bürger und Rat von Geisa. Sollten später weitere Forderungen an Johann Christoph bekannt werden, will er diese selbst begleichen. Die 400 Gulden soll Johann Christoph jederzeit von Johann ausbezahlt bekommen. Johann Christoph verzichtet zugunsten von Johann mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die er auf seinen früheren Besitz hatte. Johann erhält die Verfügungsgewalt über das Gut, jeder Widerspruch gegen dieses Rechtsgeschäft wird ausgeschlossen. Johann Christoph gelobt dies alles mit Hand und Mund, er versichert, alle Vereinbarungen des Rechtsgeschäfts einzuhalten und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Johann Christoph verzichtet auf weltliche und geistliche Rechtsmittel und schließt alle Appellationsmöglichkeiten aus. Sollten trotzdem irgendwelche Gerichtskosten in dieser Angelegenheit entstehen, wird Johann Christoph sie übernehmen. Zeugenliste. Ankündigung der Untertfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Wenigentaft. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (kauffbrieff uber das Rom/rodisch gutt zcu Butlar / praesent 10 Maii 1639)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Christoff von / Romrod zu Buttlar / Harttman Eckhardt / schultheuß manupropria / Hans Georg Harttung / manupropria / Ludwig Hungel [?] uff / bitt fraw Anna / Dorothea witib zu Buttl[ar] / weil dieselb des / schreibens unerfahren)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Witwe Anna Dorothea von Dernbach, geborene von Romrod
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hartmann Eckhardt, Schultheiß von Geisa
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Georg Harttung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph von Romrod, Hartmann Eckhardt, Johann Georg Harttung
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.