Dekan und Kapitel der Kirche zu Xanten bekunden: Der + Edle Friedrich von Brempt (Brembt), Herr zu Veen (des Vehns), hat für eine Hauptsumme von 300 Goldgulden, die + Johann von Viersen (Virssen), ihr Mitkanoniker und Portar, in seinem Testament zugunsten der armen Studenten auf Unterpfänder Friedrichs verschrieben hatte, 600 Taler zu je 30 Stüber zurückgezahlt. Sie aber haben diese Hauptsumme zu größerer Sicherheit der Armen und der jährlichen Pensionen bei sich behalten und zur Ablösung anderer Kapitalien und Pensionen verwandt. Daher haben sie in einer Kapitelsversammlung ihrem Mitkanoniker Johann Kerswich, dem Provisor der Almosenkiste bei ihrer Kirche, für dieselbe Hauptsumme der 600 Taler eine Rente von 36 Talern verkauft aus ihrem Hof und Gut gen. Curtis Wennemari oder Vrselmans hof zu Ursel (Vrssel) im Amt Xanten und aus allen anderen Kellnereigütern und -gefällen, die jährlich am Lukastag [18. Oktober] oder binnen 14 Tagen danach durch ihren Kellner von 1616 an zu bezahlen ist, wie bei ihrer Kirche und in der Stadt Xanten Jahrrenten üblicherweise bezahlt werden. Von der Zahlungspflicht entheben sie weder Krieg noch Raub, Brand, Gewalt, Misswachs, Hagelschlag, Dürre, Edikte der Herren oder Landstände usw. Sie verzichten auf alle Einreden, Rechtsbehelfe, Privilegien und Freiheiten, die ihnen dagegen zustatten kommen könnten. Sie haben wie nach Landrecht üblich auf die Rente zugunsten der Provisoren verzichtet, die darüber frei verfügen können, und ihnen rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es Erbkaufsrecht ist, und sie werden weitere Sicherheiten auf Anforderung bieten. Sie können die Rente jeweils am Lukastag nach halbjähriger Kündigungsfrist mit dem Kapital und den möglichen Rückständen einlösen. - Sie kündigen die Unterschrift ihres Sekretärs und ihr großes Kirchensiegel an. Gegeven 1615 den twintigsten der manit Octobris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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