Die Erzbischöfe Dieter von Mainz und Johannes II. von Trier sowie Kurfürst Philipp von der Pfalz vereinbaren, dass sie fortan keine Befreiungen mehr von den Rheinzöllen erteilen werden. Die Rheinzölle hätten seit "etlich zyt" merklich abgenommen, was seinen Grund insbesondere darin habe, dass zahlreiche Personen für ihre Güter Befreiungen von den Zöllen erbeten und erlangt hätten. Die Aussteller verpflichten sich daher, niemanden mehr, ob er rheinauf- oder abwärts fährt, auf seine Bitte in irgendeiner Weise mit Zollbefreiungen zu bedenken. Dabei soll keiner "den ungelimpf off di anndern" schieben, sondern vielmehr zu erkennen geben, dass man solcherlei aufgrund der Einigung nicht mehr tun dürfe und solle. Davon unberührt bleiben bestehende Zollprivilegien, die von allen oder einigen der Fürsten vergeben worden sind. Die Aussteller mögen Dritte aus besonderer Freundschaft vom Zoll befreien, wobei der Warenwert 10 Zollfuder nicht übersteigen soll. Die zur Versorgung der kurfürstlichen Schlösser versandten Güter sind von diesem Vertrag ausgenommen. Jeder der drei Aussteller erhält eine Ausfertigung des Vertrags.