Herzog Swantibor von Stettin, als Hofrichter König Wenzels, bestätigt und vidimiert eine Urkunde des Werdenbergschen Landgerichts von 1393 Dezember 18, das sich gegenüber den Konstanzer Gerichtsfreiheiten in einer Klagesache gegen den Konstanzer Bürger Heinrich von Ulm inkompetent erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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