Michel III., Graf zu Wertheim, Herr zu Breuberg, verschreibt Catharinen, geb. Gräfin zu Stolberg, Königstein und Rochefort, seiner Ehegemahlin, 100 fl. jährliche Gült an seinem Dorf und Gut zu Marktheidenfeld als Zins für die 2000 fl. ihrer Morgengabe. Der Schultheiß dortselbst soll sie jährlich an Martini ausbezahlen. Veräußert sie die Gült, so soll für seine Erben die Wiederlösung vorbehalten werden. Kann sie die Zinsen wegen Verbrennung oder Verheerung des Dorfes etc. nicht erhalten, so sollen sie ihr der Graf und seine Erben auf andere Güter verschreiben. Befehl an Schultheißen und Gutsverwalter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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