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Dekret: Markgraf Carl Wilhelm Friedrichs zu Brandenburg-Onolzbach verleibt das Richteramt Wettelsheim dem hochfürstlichen Oberamt Hohentrühdingen mit der Maßgabe ein, dass dem Verwalteramt Weißenburg seine von alters her dabei zu erheben gehabte Kompetenz, Recht und Gerechtigkeit und die jedesmalige Landeshuldigung im besagten Verwalteramt vorbehalten sein solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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