Bischof Pavo von Polignano, Nuntius des apostolischen Stuhls, bekundet, dass er von den Pfarrern Erhart von Pöchlarn und Heinrich von Velkirchen namens des Abts und Konvents von St. Emmeram 28 Gulden für vier Jahre des jährlichen Zinses an die apostolische Kammer erhalten hat. Der Propst von St. Mang Heinrich, Kollektor der päpstlichen Kammer, soll jedoch zuerst anhand der Quittungen im Kloster ermitteln, wie und in welchem Jahr zuvor der jährliche Zins geleistet worden sei, ehe er dem Kloster diese Quittung aushändigen könne. S=A