Archiprespyter, Kämmerer, Definitores und alle anderen im Landkapitel Weinheim bekennen, dass sie aufgrund alter Verpflichtungen gegenüber den Pfalzgrafen Ruprecht dem Älteren und Ruprecht dem Jüngeren jeweils am Dienstag vor den vier Fronfastenzeiten eine Jahrzeit für deren Vor- und Nachfahren begehen sollten. Dafür hatten sie Privilegien und Freiheiten der Pfalzgrafen erlangt, wonach ihre Personen, Güter und Rechte von diesen in Schutz genommen worden waren. In Gegenwart von Bischof Reinhard von Worms brachten sie nun Klagen vor, dass nach St. Lucia [ = 13.12.] und nach dem Aschermittwoch die Wege nach Weinheim durch Regen und Schnee beschwerlich seien und dass das Feiern der Messe dadurch schwierig sei. Mit Zustimmung Kurfürst Philipps von der Pfalz und Bischof Reinhards haben sie daher folgende Veränderung an dem früheren Vertrag vorgenommen: Zu den Fronfastenzeiten nach Pfingsten und nach der Kreuzerhöhung kommen sie zusammen, um die Jahrzeit gemäß der Statuten in Weinheim zu begehen. Zu den anderen beiden Fronfastenzeiten, nämlich nach St. Lucia und nach Aschermittwoch, kann jeder Pfarrer mit seinen Kaplänen oder alleine, wenn ihm ein Kaplan in seiner Pfarrkirche fehlt, die Vigilien, Messen und den Umgang nach der Messe, unter Strafe von einem Pfund Heller an das Landkapitel, begehen. Sie haben dies dem Kapitel anzukündigen und die Verpflichtungen sorgfältig auszuführen. Die Aussteller versprechen, auf die sorgfältige Ausführung zu achten und dass diejenigen, die ohne Grund der Kapitelversammlung fernblieben, bestraft würden. Weil das Kapitel kein eigenes Siegel hat, bitten sie den Magister Jakob [Wimpfeling] von Schlettstadt, Rektor der Universität Heidelberg, mit dem Siegel der Universität diese Absprache zu besiegeln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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