König Ruprecht schließt gemeinsam mit Johann von Fleckenstein, Abt von Selz, und Ludwig dem Älteren von Lichtenberg einen Burgfrieden für Burg und Stadt Wörth sowie einen näher beschriebenen Burgfriedensbezirk. Der Burgfrieden beinhaltet detaillierte Bestimmungen, nämlich Verpflichtungen, sich gegenseitig im Burgfriedensbezirk zu unterstützen und diesen gemeinsam zu beschützen, Regelungen für verschiedene Kriegsfälle, für die Aufnahme von Kriegsgegnern anderer, für den Belagerungsfall, für Konfliktfälle zwischen Untergebenen und Regelungen zur Gerichtsbarkeit und der gemeinsamen, offenen Nutzung von Burg, Stadt, Toren, Brücken, Wegen und Stegen. Ludwig und seinen Erben wird das Recht eingeräumt, die Teile der anderen zurückzukaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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