Abt Hermann, Prior Anton, Kellner Paulus, Kustos Heinrich, Senior Stephan, der Propst Dietrich und der Verwalter Gerhard des Klosters St. Liudger vor Helmstedt sowie alle Kapitularen der Klöster Werden und Helmstedt machen bekannt, daß sie wohlbedacht und freiwillig Ludicke Bocke zu Helmstedt und dessen Erben wegen dessen treuer Dienste folgende Güter mit allem Zubehör überlassen haben, nämlich vier Hufen Land im Wormstadter Feld vor Helmstedt, woran die Walpke, Bürger in Braunschweig, jährlich einen Gulden Erbzins Lehen haben, und die den Vorstehern von St. Stephan in Helmstedt für 400 Gulden gegen Wiederkauf verpfändet sind sowie vier Hufen Land im Seedorfer Feld vor Helmstedt, die an Curd Matthias und dessen Frau Anna gegen Wiederkauf verkauft worden sind, weiter den Zehnten von den Äckern, die zu dem großen Hof in Helmstedt gehören, genannt Winchenche [?], eine halbe Hufe Land, die Ludicke Bocke zu dem freien Hof Ludeshusen hat. Ludicke und seine Erben haben freie Verfügungsgewalt über das genannte Land und den Zehnten. Sie werden jährlich den Kirchenvorstehern von St. Stephan 14 Scheffel Roggen und den Walpke einen Gulden entrichten. Wegen der Hufen im Seedorfer Feld zahlen sie Anna, Witwe von Curd Matthias, solange der Wiederkauf nicht erfolgt ist, sieben Scheffel Roggen; von dem Zehnten zahlen sie an das Kloster Helmstedt jährlich einen Gulden. Löst das Kloster die verpfändeten und verkauften Hufen nicht ein, können das Ludicke und seine Erben tun. Das Kloster kann jährlich 24 Schweine in das Mariendalsche Holz zu den Lapenwald treiben; es überläßt Ludicke das Recht, seinerseits sechs Schweine in den genannten Wald zu schicken. Ludicke hat dem Kloster 43 Gulden gezahlt. - Es siegeln die Aussteller mit den Siegeln der beiden Klöster. - Geben ... am mitwochen nach trium regum.