Feststellungsbescheide über Kriegsschäden in Nordwürttemberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 180
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen >> Geschäftsbereich Reichs-/Bundesinnenministerium >> Luft- und Selbstschutzstellen
1953-1985
Vorbemerkung: Die Feststellung von Kriegssachschäden und Berechnung des Schadensausgleichs wurde von den "Ausgleichsämtern" (Landratsämtern und Stadtkreisen) gemäß Feststellungsgesetz (FG) v. 1.9.1952 seit 1952/53 abgewickelt. Wenn einzelne Antragsteller bzw. Erben der unmittelbar Geschädigten ihren Wohnsitz außerhalb Württembergs hatten, wurden die Feststellungsbescheide von den dortigen Ausgleichsämtern bearbeitet. Die vorliegenden Unterlagen betreffen aber ausschließlich kriegsgeschädigte Gebäude und Grundstücke mit Standort in Nordwürttemberg! Die Schadensbeträge wurden berechnet für: a) Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen b) Grundvermögen c) Betriebsvermögen d) Gegenstände, die für die Berufsausübung oder die wissenschaftliche Forschung erforderlich sind. In der Hauptsache wurden für Fall a) Feststellungsbescheide erteilt. Die vorliegenden Durchschriften von "Feststellungsbescheiden über Kriegssachschäden in Nordwürttemberg" waren von den jeweiligen Ausgleichsämtern an das Statistische Bundesamt, Zweigstelle Berlin zu übersenden, von wo sie in 8 Schüben in den Jahren 1960, 1962, 1965, 1966, 1967, 1968, 1976 und 1982 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben wurden. Der Bestand wurde im Sommer 1995 von dem Zeitangestellten Emil Schrag unter Anleitung der Unterzeichneten neu geordnet und verpackt, wobei eine konsequente Neugliederung der Unterlagen nach den Schadensorten vorgenommen wurde. Somit wurden die in den verschiedenen Ablieferungen mehrfach enthaltenen Städte und Gemeinden zusammengeführt. Die computergestützte Reinschrift besorgte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Landkreiseinteilung und Zuordnung der eingemeindeten Orte erfolgte nach dem aktuellen Stand (gemäß Gemeinde- und Kreisreform v. 1973). Der Bestand K 180 umfaßt die Büschel 1 - 134 = 11,0 lfd. m. Ludwigsburg, im November 1995 Bitz
134 Büschel (10,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
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