Johann Wilhelm Graf von Wurmbrand und Stuppach bekennt, dass die der Familie Kreß von Kreßenstein abgetretene Anwartschaft auf die Rieter'schen Reichslehen um Nürnberg sich auch auf das Gütlein zu Leuzdorf und den Hof zu Oberreichenbach erstrecken solle, welche Stücke von der Rieter'schen Familie als Weiberlehen bezeichnet werden.

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Staatsarchiv Nürnberg
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