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Stuttgarter Verhandlungen gegen Mitglieder des Armen Konrad
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.10 Brackenheim, Amt >> 1.10.1 Brackenheim, Amt
1515
Enthält:
1) 1515 August 27 (Montag nach Bartholomäus)
Anschreiben von Statthalter und Rat zu Stuttgart an Wilhelm von "Nypperg" [Neipperg], Vogt im Zabergäu, betreffend die Übersendung einer Verschreibung des Wendel Franck, Abschrift derselben und Überwachung des Franck.
Abschrift
2) 1515 August 27 (Montag nach Bartholomäus)
Wendel Franck von Brackenheim, der wegen Handlungen im Armen Konrad für einige Zeit außer Landes gewesen war, schwört nun Urfehde und verspricht, nie mehr gegen Herzog Ulrich oder dessen Diener Rede zu führen, sondern sich wie ein treuer Untertan zu benehmen, keinen Anspruch zu erheben auf etwa verlorenes Gut, sein Leben lang das Amt Brackenheim nicht mehr zu verlassen, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu Brackenheim zu übergeben und in Zukunft weder Wehr, Waffe noch Harnisch zu tragen oder zu gebrauchen, nachts weder allein noch in Begleitung auf die Gasse zu gehen, auch nicht offene oder heimliche Zechen zu besuchen ohne Erlaubnis des Landesherrn. - Siegler: Die ehrsamen und weisen Laurenz Ackermann ("Ackerman") und Ulrich Wintzelhuser, beide Bürger zu Stuttgart.
Beglaubigte Abschrift
3) 1515 August 1 (Mittwoch nach Jacob)
Hans Kürschner von Brackenheim, ... (wie unter Nr. 628-2). - Siegler: Die ehrsamen, weisen Sebastian Welling und Ulrich Winztelhuser, beide Bürger zu Stuttgart.
Abschrift, beglaubigt von Sebastian Birnesser ("Byrnesser"), Stadtschreiber zu Brackenheim.
4) 1515 August 1 (vincula Petri)
Schreiben von Statthalter und Räten zu Stuttgart an Vogt und Keller zu Brackenheim, betr. die Übersendung einer Verschreibung des Hans Kürschner von Brackenheim und Abschrift derselben.
Abschrift
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.