Schlussverfahren der wegen geheimer Verbindungen und politischer Verbrechen 1833 eingeleiteten Untersuchungen; Abführung der Verurteilten zur Festung, Beiakte 6: Strafvollstreckung gegen die durch das Haupt-Urteil vom 4. August 1836 zum Tode verurteilten Teilnehmer an hochverräterischen Verbindungen und Vereinen nach teilweiser Begnadigung derselben