Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hans Heiles (Heyles) treuer Dienste wegen mitsamt Leib und Gut, insbesondere den Dörfern Steinsfeld und Lehren [Lehrensteinsfeld] mit Zubehör und armen Leuten sowie dem dortigen Burgstadel, in erblichen Schirm genommen hat. Er versichert, Hans und dessen Leute wie seine eigenen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann zu Weinsberg, derzeit der Ritter Lutz Schott, und seinen Keller zu Weinsberg, derzeit Johannes Signinger, um Beachtung und Umsetzung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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