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Der Landkomtur ("provincialis") der Deutschordensballei Franken Hermann Lesch überträgt alle Besitzungen, die der Deutschordenskommende in Schweinfurt ("Swinfurthe") inner- und außerhalb der Stadt ("civitas") Königshofen ("Kunegeshouen") und im Grabfeld gehören, der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Mu/o/nrichstat"). Er erteilt dem Komtur und den Brüdern in Münnerstadt die Vollmacht, alle entfremdeten Güter und Einkünfte dort zurückzufordern und gegen alle, die solche dem Orden dort entzogen haben, vor geistlichen oder weltlichen Gerichten vorzugehen. Datum 1298 ix° kalendas novembris. Aussteller: Landkomtur der Ballei Franken. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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