Die Brüder Dietrich Haust (Huyst), Ritter, und Nikolaus (Clays) Haust, Herren zu Ulmen, vertragen sich mit Gerhard (Gerait), Herr zu Bolchen und Useldingen (Uslingen), jede Seite unterstützt von ihren frunden, wegen des Schadens an Gefangenen, Brand und Raub (name), welchen die Brüder Haust diesem zu Wolsfeld (Wolfsvelt) und Alsdorf (Alstorff) verursacht haben: Sie werden auf die von ihnen gefangenen Leute verzichten und ihm für die anderen Schäden 200 guder swerer Mentzer Gulden geben. Sie versprechen, den Gerhard, seine Erben und Leute aus ihrer Burg (sloß) Ulmen nicht mehr zu schädigen. Nach Zahlung der Entschädigungssumme erlöschen die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag. Sr.: Die Ausst. Ausf. Perg., stark fleckig (rest. 1991) - 2 Sg. anh., ab - Rv. - Die Datierung folgt dem Hauptfest des hl. Maximin; möglich wäre auch März 29 (Translatio) und Sept. 12 (Depositio).