Bürgermeister Johann Borc[hgreff], Richter [Georg] Schoninck und die (zehn) Schöffen und Ratsherren der Stadt Bielefeld (Adriann Densi[ng, M]einolf Dreiger, [Kall Ost]hauß, Johann Kruwell, Lubbert Obergk, Johann Geisennbeir, Caßpar van Grest, Ludecke Barckey, Arendt Rode, [Jo]achim Gradijck) beurkunden, dass Anne, Witwe des Lukenn Barckey, samt ihrem Bruder Wilm Kock und ihrem Sohn Hinrich Barckey, als ihren Vormündern in dieser Sache, dem Gadtschalk Sleiden und seiner Ehefrau Catharinnen einen "halben kampst, genannt die lindennkamp", samt der zugehörigen Wiese, neben Goschalk Sleidenn halbem Kamp, der ihm wegen des verstorbenen Johan Kockes als kindlicher Anteil angefallen ist, und Johan Volmancks Kamp gelegen, unbeschadet einer jährlichen Roggenabgabe, die davon an den Herzog von Jülich-Kleve-Berg abgeführt werden muss, für eine empfangene Geldsumme verkaufen.

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Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld
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