Streit um Schuldforderungen. Das Ehepaar Hermann Fuchs und Anna Munkartz hatte drei Söhne Heinrich, Dietrich und Hermann und eine Tochter Anna, die an einen Velbracht von Neuenhofe verheiratet wurde. Hermann übertrug seine Erbansprüche an Dietrich, der auch mit Einwilligung des ältesten und eigentlich erbberechtigten Bruders Heinrich den elterlichen Sitz an sich nahm. Nach Dietrichs Tod übernahm eine Zeitlang sein unehelicher Sohn Goddart Fuchs zu Schwerte die Verwaltung der Güter für seine Halbbrüder Hermann und Dietrich, die Appellanten. In Schuldverschreibungen setzte Heinrich Güter zum Pfand ein, die ihm nicht allein oder nicht mehr gehörten, so Kornrenten aus einem Hof zu Dulmen (Dülmen, Kr. Coesfeld ?). Der Prozeß kam von 1620 bis 1673 zum Erliegen. Die appellantische Seite betrieb die Wiederaufnahme, weil sie von Nachkommen der Appellaten wieder in Essen vor Gericht gezogen wurde, obwohl das RKG kein rechtskräftiges Urteil gefällt hatte.