Die Richter und Schöffen des fürstlichen Zentgerichts in Neuhof (Neuenhoeff) bekunden, dass der ledige Knecht Johann (Hanns) Nuchter aus Büchenber...
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1689
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1591-1600
1597 Februar 17
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ...so gebenn unndt geschehenn zum Neuenhöeff Montags nach Estomihi welcher do war der 17. monats tag Februarii unndt nach der freudenntreichenn geburt Christi im funnffzehennhundert neuntzig unndt siebenndten jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Richter und Schöffen des fürstlichen Zentgerichts in Neuhof (Neuenhoeff) bekunden, dass der ledige Knecht Johann (Hanns) Nuchter aus Büchenberg (Buchennberg) im Amt Neuhof vor dem Zentgericht erschienen ist. Er bekennt, dass er außerhalb des Gerichtsbezirks des Klosters Fulda unter einer anderen Obrigkeit geboren wurde. Um unter die Obrigkeit des Klosters Fulda wechseln zu können, benötigt er einen schriftlichen Nachweis über seine eheliche Geburt. Als Zeugen aus Büchenberg werden für diesen Nachweis unter Eid und zur Information des Gerichts Thomas Harttmann, Johann (Hanns) Stoll, Johann (Hannß) Pfeiffer und Paul (Pauel) Hofmann herangezogen. Sie geben Auskunft und berichten über die Heirat seiner Eltern, deren Kirchgang, die Geburt Johann Nuchters, über dessen Wohlverhalten und wissentlichen Abschied. Ankündigung des Amtssiegels des Zentgerichts. Bevor die Richter und Schöffen für oder gegen das Anliegen Johann Nuchters entscheiden, werden die vier Zeugen im Namen des kaiserlichen Kommissars und Administrators des Klosters Fulda, Maximilian [III.], erwählter König von Polen, Erzherzog von Österreich und Hochmeister des Deutschen Ordens unter Eid gründlich befragt. Alle vier sagen übereinstimmend aus, dass der Vater von Johann Nuchter Nikolaus (Claus) Nuchter und seine Mutter Leß Blum gewesen und beide inzwischen verstorben sind (beide christseliger gedachtnuß). Beide waren ehrenwerte, unbescholtene Personen und allen wohlbekannt. Noch ledig verlobten sie sich erst und gingen später, geschmückt mit Brautkränzen und Brautbändern (schappell undt banndt) als Brautpaar öffentlich zur Kirche, danach auf der Straße. Später wurde in der Ehe ihr leiblicher Sohn Johann Nuchter geboren, der zuvor rechtmäßig im Ehebett gezeugt wurde (außer einem rechtenn wahrenn naturlichenn ehebett ehelichenn erzeuget). Nach seiner Geburt wurde er durch Johann (Hannß) Schaub genannt vom Roth, seinem Vetter, zum Sakrament der heiligen Taufe gebracht, wobei sich Johann Schaub redlich fromm, untadelig und aufrichtig verhalten hat. Johann Nuchter ist überdies an niemanden durch Leibeigenschaft oder andere Verpflichtungen gebunden, auch hält er sich von unziemlichen Bekanntschaften fern. Da die Richter und Schöffen auch nichts anderes als das Gesagte über Johann Nuchter in Erfahrung bringen konnten, erkennen sie dessen Geburt als rechtmäßig an und nehmen ihn einvernehmlich in die Obrigkeit des Klosters Fulda auf, worüber sie ihm diese Urkunde ausstellen. Ankündigung des Amtssiegels des Richters Christoph (Christoff) Fuchß. Ausstellungsort: Neuhof. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (geburt und loszehlungsbrive Hans Nuchters von Buchenberg des stifts Fulda anno 1597)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph Fuchß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Richter und Schöffen des fürstlichen Zentgerichts in Neuhof (Neuenhoeff) bekunden, dass der ledige Knecht Johann (Hanns) Nuchter aus Büchenberg (Buchennberg) im Amt Neuhof vor dem Zentgericht erschienen ist. Er bekennt, dass er außerhalb des Gerichtsbezirks des Klosters Fulda unter einer anderen Obrigkeit geboren wurde. Um unter die Obrigkeit des Klosters Fulda wechseln zu können, benötigt er einen schriftlichen Nachweis über seine eheliche Geburt. Als Zeugen aus Büchenberg werden für diesen Nachweis unter Eid und zur Information des Gerichts Thomas Harttmann, Johann (Hanns) Stoll, Johann (Hannß) Pfeiffer und Paul (Pauel) Hofmann herangezogen. Sie geben Auskunft und berichten über die Heirat seiner Eltern, deren Kirchgang, die Geburt Johann Nuchters, über dessen Wohlverhalten und wissentlichen Abschied. Ankündigung des Amtssiegels des Zentgerichts. Bevor die Richter und Schöffen für oder gegen das Anliegen Johann Nuchters entscheiden, werden die vier Zeugen im Namen des kaiserlichen Kommissars und Administrators des Klosters Fulda, Maximilian [III.], erwählter König von Polen, Erzherzog von Österreich und Hochmeister des Deutschen Ordens unter Eid gründlich befragt. Alle vier sagen übereinstimmend aus, dass der Vater von Johann Nuchter Nikolaus (Claus) Nuchter und seine Mutter Leß Blum gewesen und beide inzwischen verstorben sind (beide christseliger gedachtnuß). Beide waren ehrenwerte, unbescholtene Personen und allen wohlbekannt. Noch ledig verlobten sie sich erst und gingen später, geschmückt mit Brautkränzen und Brautbändern (schappell undt banndt) als Brautpaar öffentlich zur Kirche, danach auf der Straße. Später wurde in der Ehe ihr leiblicher Sohn Johann Nuchter geboren, der zuvor rechtmäßig im Ehebett gezeugt wurde (außer einem rechtenn wahrenn naturlichenn ehebett ehelichenn erzeuget). Nach seiner Geburt wurde er durch Johann (Hannß) Schaub genannt vom Roth, seinem Vetter, zum Sakrament der heiligen Taufe gebracht, wobei sich Johann Schaub redlich fromm, untadelig und aufrichtig verhalten hat. Johann Nuchter ist überdies an niemanden durch Leibeigenschaft oder andere Verpflichtungen gebunden, auch hält er sich von unziemlichen Bekanntschaften fern. Da die Richter und Schöffen auch nichts anderes als das Gesagte über Johann Nuchter in Erfahrung bringen konnten, erkennen sie dessen Geburt als rechtmäßig an und nehmen ihn einvernehmlich in die Obrigkeit des Klosters Fulda auf, worüber sie ihm diese Urkunde ausstellen. Ankündigung des Amtssiegels des Richters Christoph (Christoff) Fuchß. Ausstellungsort: Neuhof. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (geburt und loszehlungsbrive Hans Nuchters von Buchenberg des stifts Fulda anno 1597)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph Fuchß
Der 1597 Februar 17 war kein Montag, sondern ein Donnerstag.
Maximilian [III.] war von 1587-1598 erwählter König von Polen.
Maximilian [III.] war von 1587-1598 erwählter König von Polen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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