7/13,1 [Nr. 41,1]: Verbot der von der Baronin von Leiningen, Ehefrau des Herrenberger Obervogts Georg Syfried von Leiningen, verlegten sektirischen und wiedertäuferischen Schriften ("Das große Geheimnis der Offenbarung")
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(Neusch. Nr. 67) Euting 7/13 Nr. 21.
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 10. Bücheredition (1554-1809) >> Bücheredition, Fasz. I: Nr. 1-45
1712
Enthält: Bl. 137: Protokollum Collegii Decanorum, 9.11.1712 (in Ausführung des Concl. Sen. v. 9.11.1712, vgl. UAT 4/5, Bl. 246 Neusch): Anwesend Rektor Joh. Konr. Klemm und die Dekane Mich. Grass, (Rüd. Jak.) Camerarius, Joh. Eb. Rösler: Mag. Stahlecker (M 30691: Joh. Jak., im. 1709) von Kirchheim /T. sagt aus: Das Buch (Wilh. Christian Gmelin, Das große Geheimnis der Offenbarung Jesu Christi in uns und Frau von Leiningen (Ehefrau des Herrenberger Obervogts Georg Syfried v. L.), Das Geheimnis der Bosheit und Gottseligkeit, beide auf Kosten der Frau v. Leiningen zu Idstein in 3000 Exemplaren gedruckt; s. Karl Grüneisen, Abriss einer Geschichte d. rel. Gemeinschaften in Württemberg mit bes. Rücksicht auf die neuen Taufgesinnten in Zeitschr. f. d. hist. Theol. 11, 1841, S. 81) sei ihm geschickt worden, 8 Exemplare von der Baroness v. Leiningen, 7 von Calw; falls ein guter Freund danach frage, solle er das weiße Exemplar um 50 x. und das schwarze um 40 x. geben. Er kannte es nicht, wusste nicht, dass es verboten ist, und hat keines mehr. Exemplare erhielten die Obervogtei in Tübingen, Frau v. Hochfeldt, diac. (Andr.) Andrae in Metzingen, Oberdiac. (Georg Konr.) Pregitzer in Tübingen, mag. (Theod.) Metzler von Frankfurt a. M. im Stift (M 31918: wird später Buchhändler in Tübingen), mag. (Joh. Ägid.) Haas in Tübingen (M 30428), mag. Hofmann, der Sohn des Bürgermeisters in St., stud. Nicolai (vermutl. M 30393: Joh. Seb. N. aus Ilm, im. 1706) und die Weingärtner Grüninger, Zescher und Kingelin; den Erlös bekam Freifrau v. Leiningen. Darauf wurde dem Stahlecker die Verbreitung eines solchen Buchs bei Strafe verwiesen. Den Buchführern, -druckern und -bindern wurde das Einbinden und Verkaufen von sectischen und fanatischen Büchern, besonders der beiden genannten, bei 20 Talern Strafe oder 20 Stunden Karzer verboten. Vorhandene Exemplare sind dem Rektor abzuliefern. Buchbinder Brinckmann (M 29535 u. 29650: Joh. Christoph B., geb. von Nürnberg, im. 1699): Er habe für Herrn Beerenstecker (sic!) 1 Exemplar zu binden; Christoph Bliefers band es für stud. (Joh. Seb.) Nicolai zweimal für Herrn Cress einmal. Friedr. Blifers sagt, Frau v. Leiningen habe über 20 Exemplare nach Sulz a. N. geschickt. Rudolf Bliefers habe auch je 1 Exemplar der beiden Werke zu binden. Ein deutscher Schulmeister in Kuppingen binde viele Exemplare der Frau v. Leiningen ein. E.
Akte
Bücheredition, Fasz. I: Nr. 1-45
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Gemeinfrei
25.12.20262026, 09:39 MEZ
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