Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Graf Heinrich von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Ochsenstein, seinem Amtmann zu Lützelstein, einerseits und Graf Simon Wecker von Zweibrücken, Herr zu Bitsch, und Graf Philip [II.] von Hanau, beide Herren zu Lichtenberg, andererseits Irrungen um die Dörfer Eckwersheim (Eckerßheim) und Geudertheim bestehen. Seine Räte haben die Parteien zum heutigen Tag verhört, wobei Graf Heinrich persönlich erschienen ist und die Herren zu Lichtenberg durch Kaspar Böcklin, Ritter, und andere Gesandte vertreten waren. Dabei wurde beredet, dass die Gesandten ihren Herren mitteilen sollen, dass nach der am 27.01.1495 (uff dinstag nach conversionis Pauli) geschehene Abrede, die "sie vyllicht unglych verstanden haben", die Sache vor den Pfalzgrafen und seine Räte gebracht werden soll. Weiter hat Graf Heinrich von Zweibrücken Forderungen an die Grafen Simon Wecker und Friedrich von [Zweibrücken-]Bitsch wegen seines väterlichen und mütterlichen Erbes gestellt und den Pfalzgrafen um einen endlichen Austrag ersucht, worin die Gesandten nicht eingewilligt haben, nachdem sie dazu keinen Befehl hätten. Kurfürst Philipp hat die Gesandten darum ersucht, in einen endlichen Rechtsaustrag vor ihm einzuwilligen, wozu sie binnen sechs Wochen ihre Einwilligung oder Ablehnung kundtun sollen. Es soll Graf Heinrich von Zweibrückenunbenommen sein, in mittlerer Zeit gebührlich beim Stift Metz die Rechtssache voranzutreiben (solicitiren). Nehmen die Parteien an, will der Pfalzgraf einen Rechtstag anberaumen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...