Veit von Rinderbach zu Bibersfeld verkauft um 961 fl rh an Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall ausführlich beschriebene allodiale und unverpfändete Güter und Gefälle in Hall, Michelfeld und Sanzenbach. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verzichtet auf alle Rechte, die er bisher an den Objekten gehabt hat, und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. Die betroffenen Pächter oder Besitzer hat er aus ihren Pflichten entlassen, an die Stadt Hall verwiesen und derselben gehorsam zu sein und zu huldigen ermahnt, die einschlägigen Urkunden und Gültregister hat er der Stadt ausgehändigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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