Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass die Stadt Weißenburg ihm vor Zeiten 4.000 Gulden geliehen hatte, die von Klaus König von Hagenau (Claus Konigen von Hagenauwe) und anderen herrührten. Nachdem ein gütlicher Vertrag zwischen Pfalzgraf und Stadt aufgerichtet worden ist, wonach Weißenburg dem Pfalzgrafen 4.000 Gulden, namentlich zu 2.000 Gulden Hauptgut und 100 Gulden Gülte, überantworten und ausrichten soll, sind beide Seiten übereingekommen, ihre gegenseitigen Forderungen miteinander zu verrechnen. Der Pfalzgraf sagt die Stadt daher von der Verschreibung der 2.000 Gulden Hauptgut und 100 Gulden Gülte quitt und ledig.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...