1510 verkauften Heinrich Beilgen, der Vater des Matthias, und dessen Ehefrau Katharina an den Zöllner zu Bergheim 123 Reinhard Hambloch und seine Ehefrau Berta (Tochter des Vogts und Amtmanns zu Bergheim) für 300 hornische Gulden eine Erbrente von 15 Maltern Roggen kölnischen Maßes. Beim Übergang der von Heinrich Beilgen im Kaufbrief namentlich genannten Pfandgüter in den Besitz Bertas kam es zum Streit. 1532 verfügte das Gericht Pulheim zugunsten der Gertrud im Hof einen Arrest auf der Eheleute Beilgin Gut zu Pulheim wegen einer mehrere Jahre ausständigen Erbrente von 40 Goldgulden. Während die Appellatin wegen Nichtzahlung der jährlichen Erbrente von 15 Mltr. Korn Einweisung in Güter der Appellanten forderte, bestritten diese die Rechtmäßigkeit der Forderung und machten Gegenforderungen geltend. Der Appellant plädiert auf Nichtigkeit des vorinstanzlichen Verfahrens, weil seine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht geprüft worden seien. Die Appellatin bestreitet die Zulässigkeit des RKG-Verfahrens wegen Fristversäumnis.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner