Eberhard der Ältere, Graf von Eberstein, befreit mit Einwilligung seiner Gemahlin Adelheid, seiner Tochter Agnes, Gräfin von Zweibrücken und Simons, des jüngeren Grafen, seines Neffen, zu ihrer aller und ihrer Erben Seelenheil die Güter des Klosters Herrenalb aus Liebe zu demselben, als eine Stiftung seiner Vorfahren, zu Rheinau von aller Dienstbarkeit.