König Heinrich VII. erteilt der Äbtissin und dem Konvent des St. Klara-Ordens in Heilbronn die Gnade, dass er sie von den mit der Stadt Heilbronn wegen der ihnen gewährten Behausung geschlossenen Verträge entbindet, ihnen ihre Aufnahme innerhalb der genannten Stadt und Wohnung daselbst bestätigt, alle ihre Besitzungen, insbesondere ihre Güter zu Nordheim, für steuerfrei erklärt.