Anspruch auf das Haus zur Glocken in Bonn und Aufhebung der vom Erzbischof von Köln verfügten Immission der Appellaten. Nach dem Tode des Wilhelm Kannengießer teilten seine Kinder Agnes und Johann das Erbe, wobei das umstrittene Haus Johann zufiel und Agnes ausdrücklich vor dem Gericht Bonn verzichtete. Der wegen seines Berufes Schumacher genannte Johann ließ bei seinem Tode seine Frau Griet (Greit) und eine Tochter Giertgen zurück. Erbansprüche seiner Mutter Guitgen Kannengießer wies das Hohe Gericht zu Bonn zurück: Erbin war Giertgen, Griet blieb Leibzüchterin. Nach dem Tode Giertgens sah sich ihre Mutter Griet, die ihrem Mann Johann von Eill (= Johann Faßbender ?) ihre Güter „per modum reciproce donationis“ aufgetragen hatte, den Ansprüchen ihrer Schwiegermutter ausgesetzt. Dagegen klagten der Appellant und seine Frau am Gericht in Bonn, jedoch erwirkte die Appellatin ungeachtet des laufenden Prozesses vom Erzbischof von Köln ein Immissionsmandat. Parallel zum RKG - Prozeß wurde in Bonn weiterverhandelt.
Vollständigen Titel anzeigen
Anspruch auf das Haus zur Glocken in Bonn und Aufhebung der vom Erzbischof von Köln verfügten Immission der Appellaten. Nach dem Tode des Wilhelm Kannengießer teilten seine Kinder Agnes und Johann das Erbe, wobei das umstrittene Haus Johann zufiel und Agnes ausdrücklich vor dem Gericht Bonn verzichtete. Der wegen seines Berufes Schumacher genannte Johann ließ bei seinem Tode seine Frau Griet (Greit) und eine Tochter Giertgen zurück. Erbansprüche seiner Mutter Guitgen Kannengießer wies das Hohe Gericht zu Bonn zurück: Erbin war Giertgen, Griet blieb Leibzüchterin. Nach dem Tode Giertgens sah sich ihre Mutter Griet, die ihrem Mann Johann von Eill (= Johann Faßbender ?) ihre Güter „per modum reciproce donationis“ aufgetragen hatte, den Ansprüchen ihrer Schwiegermutter ausgesetzt. Dagegen klagten der Appellant und seine Frau am Gericht in Bonn, jedoch erwirkte die Appellatin ungeachtet des laufenden Prozesses vom Erzbischof von Köln ein Immissionsmandat. Parallel zum RKG - Prozeß wurde in Bonn weiterverhandelt.
AA 0627, 1703 - F 81/214
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1580-1587 (1565-1587)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Faßbender, Bonn, (Kl.) Beklagter: Guitgen, Witwe des Bonner Schöffen Wilhelm Kannengießer, (Bekl.), und Konsorten: Hermann Tilman im Namen seiner Ehefrau Catharina, Michael Koch im Namen seiner Frau Guitgen, Christoph und Johann Martzpfennig, alle Bonn Prokuratoren (Kl.): Lic. Jacob Erhart 1580 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoff Reibstock 1580 - Dr. Bernhard Kuehorn 1580 - Dr. Johann Gödelmann 1580 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hohes Weltliches Gericht zu Bonn 1577 - 2. Erzbischof von Köln 1579 - 3. RKG 1580-1587 (1565-1587) Beweismittel: Akten des Prozesses Guitgen, Witwe des Wilhelm Kannengießer ./. Grethe zur Glocken vor dem Hohen Gericht zu Bonn 1565/66 (Q 7; nicht mit den Vorakten zu verwechseln !). Urteil des Hohen Gerichts Bonn für die Appellaten 1582 (Q 12). Akten des auf Remission des Erzbischofs von Köln am Hohen Weltlichen Gericht zu Bonn neu verhandelten Prozesses Hermann Tilman und Konsorten ./. Johann Faßbender 1581 (Q 20). Donatio inter vivos zwischen Johann von Eill und seiner Frau Griet 1571 (Q 20 Nr. 2). Documentum immissionis für Hermann Tilman 1582 (Q 36). Beschreibung: 10 cm, 510 Bl., lose; Q 1-43 außer Q 14*, Q 20 zweimal vergeben, im Protokoll Sprung von Q 22 auf 33, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:24 MESZ