Anspruch auf das Haus zur Glocken in Bonn und Aufhebung der vom Erzbischof von Köln verfügten Immission der Appellaten. Nach dem Tode des Wilhelm Kannengießer teilten seine Kinder Agnes und Johann das Erbe, wobei das umstrittene Haus Johann zufiel und Agnes ausdrücklich vor dem Gericht Bonn verzichtete. Der wegen seines Berufes Schumacher genannte Johann ließ bei seinem Tode seine Frau Griet (Greit) und eine Tochter Giertgen zurück. Erbansprüche seiner Mutter Guitgen Kannengießer wies das Hohe Gericht zu Bonn zurück: Erbin war Giertgen, Griet blieb Leibzüchterin. Nach dem Tode Giertgens sah sich ihre Mutter Griet, die ihrem Mann Johann von Eill (= Johann Faßbender ?) ihre Güter „per modum reciproce donationis“ aufgetragen hatte, den Ansprüchen ihrer Schwiegermutter ausgesetzt. Dagegen klagten der Appellant und seine Frau am Gericht in Bonn, jedoch erwirkte die Appellatin ungeachtet des laufenden Prozesses vom Erzbischof von Köln ein Immissionsmandat. Parallel zum RKG - Prozeß wurde in Bonn weiterverhandelt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner