Caspar Mayer zu Pruckh bekennt, dass ihm der Rat der Stadt Nürnberg gestattet habe sein baufälliges, bisher einstöckiges Wohnhaus, am Eck zunächst unterhalb der Kirche gelegen und an Georg Mayrs Haus stoßend, zweigädig mit zwei Stuben übereinander und zwei in einen Schlot mündenden Feuerrechten neu zu bauen, doch solle dafür ein Stüblein zur unteren Erde gegen den Hof nur als Kammer ohne Feuerrecht benutzt werden. - Siegler: Marthin Haller von Hallerstein als Eigenherr.