Weniger Geld für die Kommunen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D921029/102
C921029/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> September 1992
Samstag, 26. September 1992
600 Millionen DM sollen die Gemeinden im nächsten Jahr vom Land weniger bekommen als vorgesehen. Wie reagieren die Kommunen auf die Kürzung der Finanzzuweisungen des Landes ? HAUSER: Der Städtetag wendet sich gegen diese vorgesehene Kürzung der Gelder, da das Land auch noch die finanziellen Zuwendungen für den Kulturbereich (Theater, Volkshochschulen, Musikschulen) einschränken will. Das Land streicht Mittel, ohne die Aufgaben der Gemeinden zu vermindern. SEEBER: Die Kommunen haben neben den Kürzungen in den Jahren 1993/94 einen Zuwachs aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erwarten. Das Land hat feste Ausgaben, wie z.B. Personalkosten, Länderfinanzausgleich und den kommunalen Finanzausgleich. Dagegen können die Kommunen ihren Haushalt viel flexibler gestalten. ROMMEL: Wenn die Kürzungen vorgenommen werden, müssen die Kommunen ihre Freiwilligkeitsleistungen im Jugend-, Sozial- und Kulturbereich einstellen. SEEBER: Viele Bereiche, die bisher von den Kommunen subventioniert wurden, müssen jetzt vom Bürger getragen werden. Die Kommunen müssen vom Bürger kostendeckende Beiträge und Gebühren erheben.
SDR 1
0:07:55; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Hauser, Werner; Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister, 1940-
Seeber, Herbert
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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