Eheberedung zwischen Philipp von Helmstatt, davor verheiratet mit der verstorbenen Margarethe von Neipperg, einerseits und Agnes von Gemmingen, geb. Marschelckin von Ostheim, andererseits, beteidingt durch Adam von Helmstatt, Hans Pleickard Landtschaden von Steinach, pfälzischen Marschall, und Friedrich von Flersheim, Burggrafen zu Alzey, seitens des Bräutigams sowie Wolf von Gemmingen, Hans Landschad von Steinach, Vogt zu Mosbach, und Pleickard Landschad von Steinach, Amtmann zu Falkenstein, seitens der Braut. Der Kirchgang ist in Neckarbischofsheim vorgesehen. Weil die Braut "liebe und gesiepte fründ hat, denen sie ir gut ungern [...] entfuren und entfremden wolt", bringt sie ihrem Ehemann "alle abnutzung der jerlichen gefell zu", die ihr eigentümlich oder wittumsweise jährlich zustehen, jedoch "unbegeben oder verrückt des hauptguts"; nämlich 85 Gulden von der pfälzischen Kellerei Hilsbach, 122 Gulden vom Stift Speyer - davon 102 Gulden Wittum und 20 Gulden Morgengabe -, je 50 Malter Korn, Dinkel und Hafer (alles Heilbronner Maß), 10 Fuder Wein (Heilbronner Eich), zehn Gänse, zehn alte und zwanzig junge Hühner, je zwei Wagen Heu und Öhmd sowie Beholzung; nach Agnes Tod fallen alle diese Einkünfte und Nutzungen heim an die Vettern Wolf und Philipp von Gemmingen bzw. an deren Erben. Der freien Verfügung der Braut bleiben vorbehalten: 92 Gulden von der Stadt Esslingen und 60 Gulden von der Stadt Heilbronn, jeweils jährliche Gülten, dazu was sie an Vorrat, Barschaft, Silbergeschirr, Hausrat, Kleidern, Kleinodien und dergleichen hat. Auch der Bräutigam will seinen beiden Töchtern und deren Kindern, nichts entfremeden oder entfüren, verspricht seiner Ehefrau aber einen standesgemäßen Unterhalt und Pflege aus den Erträgen seiner Schlösser, Flecken, Dörfer, Weiler, Höfe, Gülten Renten, Zinsen und sonstigen Gefälle, sowohl Lehn- wie Eigengut, die von den Eheleuten gemeinsam genutzt werden sollen. Mit gemeinsamen Kindern wird nicht ernstlich gerechnet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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