Befehle des Ministers für Nationale Verteidigung: Bd. 36
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BArch DVH 32/111548
VA-06-10253
BArch DVH 32 Kommando der Grenztruppen
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1974-1981
Enthält u.a.:
Nr. 83/75: Aufstellung des Militärtechnischen Institutes am 01. November 1975
Nr. 118/76: Veränderung der Truppenvorräte der Grenztruppen der DDR in den Hauptversorgungsarten mit 1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen dazu
Nr. 28/81: Organisation und Durchführung einer spezialtaktischen Übung im System der Kernstrahlungs-, chemischen und biologischen Aufklärung im September 1981
Enthält auch:
Anordnung Nr. 11/77 des Ministers für Nationale Verteidigung über Maßnahmen der Vervollkommnung der Gefechtsführungssysteme der Teilstreitkräfte der NVA, der Grenztruppen der DDR und des Ministeriums für Nationale Verteidigung
Anordnungen Nr. 07/78 und 02/81 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Auswertung der Ausbildungsjahre in der NVA, Grenztruppen und Zivilverteidigung der DDR 1978 und 1981
1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen vom 25. August 1978 zur Ordnung Nr. 057/9/005 des Ministers für Nationale Verteidigung -Ausbildungsordnung für Unteroffiziere und Fähnriche-
1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen zur Ordnung Nr. 018/9/005 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1978 -Ordnung über Grenzangelegenheiten DDR/BRD-
Direktive Nr. 2/76 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Hauptaufgaben der NVA 1976 bis 1980
Nr. 83/75: Aufstellung des Militärtechnischen Institutes am 01. November 1975
Nr. 118/76: Veränderung der Truppenvorräte der Grenztruppen der DDR in den Hauptversorgungsarten mit 1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen dazu
Nr. 28/81: Organisation und Durchführung einer spezialtaktischen Übung im System der Kernstrahlungs-, chemischen und biologischen Aufklärung im September 1981
Enthält auch:
Anordnung Nr. 11/77 des Ministers für Nationale Verteidigung über Maßnahmen der Vervollkommnung der Gefechtsführungssysteme der Teilstreitkräfte der NVA, der Grenztruppen der DDR und des Ministeriums für Nationale Verteidigung
Anordnungen Nr. 07/78 und 02/81 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Auswertung der Ausbildungsjahre in der NVA, Grenztruppen und Zivilverteidigung der DDR 1978 und 1981
1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen vom 25. August 1978 zur Ordnung Nr. 057/9/005 des Ministers für Nationale Verteidigung -Ausbildungsordnung für Unteroffiziere und Fähnriche-
1. Durchführungsanordnung des Chefs der Grenztruppen zur Ordnung Nr. 018/9/005 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1978 -Ordnung über Grenzangelegenheiten DDR/BRD-
Direktive Nr. 2/76 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Hauptaufgaben der NVA 1976 bis 1980
Kommando der Grenztruppen (Kdo GT), 1960-1990
Aktenführende Organisationseinheit: Chef der Grenztruppen der DDR
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:58 MESZ
Hierarchie
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