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Kurfürst Karl Philipp bestätigt die vom Herzog Wolfgang Wilhelm 1638 getroffene Verfügung hinsichtlich der Pfarre zu Honnef und deren Filiale Gilgenberg mit der Maßgabe, dass ein zeitiger Rektor, welcher stets als Pastor von Honnef und der zugehörigen Benefizien präsentiert werden und jedes Mal die landesherrliche Collation nachsuchen solle, als Vicecuraten 3 Patres aus dem Collegium auszuersehen habe, von denen 2 zu Honnef, 1 zu Gilgenberg fungiert. G. Düsseldorff, den 28. Septembris 1720. Mit aufgedrücktem Hofkanzlei-Senatsiegel und Unterschrift: A. A. Graf von Hatzfeldt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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