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Schreibergeselle Borchard Reininck wegen Totschlag, aus der Stadt geflüchtet, die er erst wieder betreten darf, wenn er seine Unschuld bewiesen hat
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Enthält: Der Schreibergeselle Borchard Reininck aus Haselünne soll den Schmiedegesellen Johan Palsering erstochen haben. Er bestreitet das, ist aber aus der Stadt geflohen. Er darf nach einem Bescheide des Rats erst dann zurückkehren, wenn er sich am Niedergericht purgiert, d. h. seine Unschuld erwiesen hat. Auf seinen Antrag werden durch den Stadtrichter Dr. Goddert Leistinck und den Richtherrn Jonan Joddefelt i. J. 1583 als Zeugen vernommen: 1. Bäcker Merten Kock am Aegidiikirchhof, 34 J. alt; 2. Goldschmied Jürgen Wibbolding, 45 J. alt; 3. Bäckerknecht Johan Waterbecke, 4. Goldschmiedegeselle Franz Geisenbeir, 20 J. alt; 5. Herman Rode, Sohn des Johan Rode, Freigrafen zum Harkotten, 22 J. alt; 6. Frau M. Johan Niehaus, geb. Margarete Schade, 30-40 J. alt; 7. Johan Runde, 40 J. alt. Erwähnt werden Johan Krimphove; M. Gerdt Goessens; Goldschmied Peter Stockman; Franz Uhrwercker; die Goldschmiedegesellen Reineke van Lymburch und Herman Reimensnider.